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zu § 36 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: März 2008

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