Die Auftraggeber können bei Durchführung von Wettbewerben frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Wettbewerb wählen.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Februar 2007
Die Auftraggeber können bei Durchführung von Wettbewerben frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Wettbewerb wählen.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Februar 2007