Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: März 2008
Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: März 2008