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zu § 356 GSVG

Ficzko/Schruf16. LfgSeptember 2015

§ 356. (1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2015 in Kraft:

mit 1. Jänner 2015 die §§ 44 Abs. 4 und 58 Abs. 2;mit 1. Jänner 2016 die §§ 25a Abs. 5 und 35 Abs. 5b;

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