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zu § 357 GSVG

Ficzko/Schruf17. LfgJuni 2016

(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 in Kraft:

mit 1. Jänner 2016 § 35 Abs. 2a, 5b und 6;mit 1. Jänner 2017 § 35 Abs. 5.

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