vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 347 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

e) Verfahren betreffend die Ausübung eines Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes

 

(1) 1 2Wird die Ausübung eines Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes (§ 7) angemeldet, ist es aber offenkundig3, daß eine Ausübung des Gewerbes in dieser Form gar nicht beabsichtigt oder vorläufig überhaupt nicht möglich ist, so hat die Behörde die Ausübung des Gewerbes zu untersagen4.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte