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zu § 317 ABGB (Kodek)

Kodek3. AuflAugust 2011

Haupttitel des rechtmäßigen Besitzes.

 

Der Titel liegt bei freistehenden Sachen in der angeborenen Freiheit zu Handlungen, wodurch die Rechte anderer nicht verletzt werden; bei anderen im Willen des vorigen Besitzers, oder im Ausspruch des Richters, oder endlich im Gesetz, wodurch jemandem das Recht zum Besitze erteilet wird.

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