§ 292d Wenn
der Verpflichtete für den Drittschuldner Arbeitsleistungen erbringt,sich der Drittschuldner dafür verpflichtet hat, als Entgelt an einen Dritten wiederkehrende Leistungen zu erbringen, und§ 292d Wenn
der Verpflichtete für den Drittschuldner Arbeitsleistungen erbringt,sich der Drittschuldner dafür verpflichtet hat, als Entgelt an einen Dritten wiederkehrende Leistungen zu erbringen, und