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zu § 262 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Durch § 264 dieses Bundesgesetzes nicht ausdrücklich aufgehobene Bestimmungen der Abgaben- und Monopolvorschriften gelten insoweit sinngemäß abgeändert, als sie mit den Bestimmungen des Artikels I dieses Bundesgesetzes im Zusammenhang stehen.

(BGBl 1958/129)

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