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zu § 263 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Wo in bundesgesetzlichen Bestimmungen auf Vorschriften hingewiesen wird, die durch dieses Bundesgesetz ersetzt werden, treten an deren Stelle sinngemäß die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

(BGBl 1958/129)

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