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zu § 25 KSchG (Mayrhofer)

Mayrhofer3. AuflSeptember 2006

(1) Der § 24 gilt für Abzahlungsgeschäfte im Handel mit Druckwerken nur, wenn das Geschäft unter solchen Umständen geschlossen worden ist, unter denen der Verbraucher nach § 3 zum Rücktritt berechtigt ist.

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