§ 24. (1) Löst der Verbraucher den Vertrag auf, so hat ihm der Unternehmer die aufgrund des Vertrags geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.
§ 24. (1) Löst der Verbraucher den Vertrag auf, so hat ihm der Unternehmer die aufgrund des Vertrags geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.