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zu § 22c - Abweichungen (Lutz/Heilegger/Dunst)

Lutz/Heilegger/Dunst6. LfgFebruar 2022

Abweichungen

 

Im Falle des § 22a Abs 2 kann der Lenker, wenn es mit der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, von § 22b abweichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Art und Grund der Abweichung sind zu vermerken

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