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zu § 20 ZaDiG 2018

Leixner3. AuflSeptember 2022

Organisatorische Anforderungen, Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten

 

(1) Zahlungsinstitute haben über eine solide Unternehmensteuerung zu verfügen und diese schriftlich und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Dazu zählen insbesondere:

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