Ciresa5. AuflOktober 2021
6. AbschnittHerkunftslandprinzip und Ausnahmen
§ 20. (1) Im koordinierten Bereich (§ 3 Z 8) richten sich die rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter nach dem Recht dieses Staats.