vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 19 RAPG (Cernochova/Fink)

Cernochova/Fink1. AuflOktober 2022

Der Zeitpunkt der mündlichen Prüfungen ist mindestens zwei Wochen vorher auch durch Anschlag in den beteiligten Rechtsanwaltskammern bekanntzugeben. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Literatur

Tades, Bemerkungen zum Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, AnwBl 1985, 619

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte