vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 18 RAPG (Cernochova/Fink)

Cernochova/Fink1. AuflOktober 2022

Die mündlichen Prüfungen finden nicht vor Ablauf einer Frist von drei Wochen nach den jeweiligen schriftlichen Prüfungen vor dem Prüfungssenat statt.

Die mündlichen Prüfungen dürfen für höchstens zwei Prüfungswerber gemeinsam abgehalten werden. Die mündlichen Prüfungen sollen für jeden Kandidaten jeweils etwa zwei Stunden dauern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte