Der Zeitpunkt der mündlichen Prüfungen ist mindestens zwei Wochen vorher auch durch Anschlag in den beteiligten Rechtsanwaltskammern bekanntzugeben. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.
Literatur
Tades, Bemerkungen zum Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, AnwBl 1985, 619
