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zu § 16 DSG

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Der Datenschutzrat gibt sich mit Beschluss eine Geschäftsordnung.1

Datenschutzrat

(2) Der Datenschutzrat hat in der konstituierenden Sitzung aus den vorliegenden Wahlvorschlägen mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen.2 Stichwahlen sind zulässig. Die Wahlvorschläge sind den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern gleichzeitig mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung bekannt zu geben. Die Wiederwahl ist zulässig.

Seite 552

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