Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten
Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten
Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
