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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 143 GewO (Hanusch)
Hanusch
12. Lfg
Oktober 2004
Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Ausübungsvorschriften in einer Verordnung
1.1. Verordnungsermächtigung
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (12. Lfg 2004) zu § 143 GewO Rz 1
1
Der BMfWuA kann - unbeschadet der Bestimmungen der §§ 69 bis 72 -
hinsichtlich der im § 139 Abs 1 Z 1 angeführten Waffengewerbe im Einvernehmen mit dem BMI,
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