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zu § 142 GewO (Hanusch)

Hanusch12. LfgOktober 2004

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Bestimmte Zusatzrechte

1.1. Handfeuerwaffen

1
Betreiber des reglementierten Waffengewerbes, die berechtigt sind, nichtmilitärische Waffen

zu erzeugen (§ 139 Abs 1 Z 1 lit a),

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