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zu § 141 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Besondere Voraussetzungen

1.1. Antrittsvoraussetzungen

1
Natürlichen Personen darf die Gewerbebehörde eine Gewerbeberechtigung für das reglementierte Waffengewerbe nur dann erteilen, wenn sie

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