vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 136g GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Tätigkeiten von Kreditvermittlern aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR in Österreich

 

(1) 1Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2 hat von anderen Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des EWR erhaltene Mitteilungen über Kreditvermittler aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR unverzüglich in das GISA (Versicherungs- und Kreditvermittlerregister) einzutragen. Bei der Eintragung sind Tätigkeiten auf Grund der Niederlassungsfreiheit und auf Grund der Dienstleistungsfreiheit entsprechend zu kennzeichnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte