Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Überlassung von Arbeitskräften 1
(1) Einer Gewerbeberechtigung bedarf die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte2 , 3 , 4 , 5 (Überlassung von Arbeitskräften; § 94 Z 72).