Einbringung und Behandlung der Anmeldungen
(1) Die Forderungen sind beim Insolvenzgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzumelden. Der schriftlichen Anmeldung kann der Antrag auf Insolvenz-Entgelt beigelegt werden. Diesen hat das Gericht ohne weitere Prüfung unverzüglich der [zur Entscheidung zuständigen Geschäftsstelle] der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH zu übersenden; das zur Vorlage [bei der Geschäftsstelle] bestimmte Stück der Forderungsanmeldung ist anzuschließen.