Mit BGBl I Nr. 115/2022 wurde eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) kundgemacht, die rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist und den Einsatz eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes (AFa) zur Unterstützung der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen (AMED) ermöglicht.
