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VI.8.7 ERLASS: „Überschreitung der 50- Arbeitnehmer/-innen-Grenze während des Kalenderjahres (§§ 77a, 78a ASchG)“

8. AuflJänner 2025

Das Zentral-Arbeitsinspektorat hat auf Grund einer Anfrage einer Sicherheitsfachkraft eine Auslegung getroffen, wie vorzugehen ist, wenn während des Kalenderjahres die Zahlengrenze von 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des § 77a und des § 78a ASchG überschritten wird.

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