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Übermittlung personenbezogener Daten

Fellner20. LfgSeptember 2015

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Mit Art 9 StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, wurde Abs 5 an § 98 Abs 5 FinStrG angefügt. Die Erläuterungen der Regierungsvorlage lauten dazu (684 BlgNR 25. GP ):

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