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Thailand (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN86. LfgNovember 2021

ABSCHNITT IV
BESTEUERUNG DES VERMÖGENS

 

Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 darf in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem es liegt.

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