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Thailand (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN86. LfgNovember 2021

ABSCHNITT III
BESTEUERUNG DES EINKOMMENS

 

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) dürfen in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

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