Schwerarbeitsverordnung** Im Zuge der Kommentierung des § 4 APG (siehe die Registerkarte APG hier in Band 3) wird auch die aktuelle SchwerarbeitsVO behandelt und kommentiert.
Die SchwerarbeitsV11 BGBl II 2006/104. hat unabhängig davon, ob das ASVG, das BSVG oder GSVG bzw FSVG oder das APG zur Anwendung kommt, eine einheitliche Festlegung der Kriterien für das Vorliegen von Schwerarbeit vorgenommen.