Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen – in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, die vor allem auf der Achtung des Vorranges des Rechts sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht, überzeugt, dass die Einführung geeigneter Maßnahmen der gegenseitigen Amtshilfe zur Erreichung dieses Zieles beitragen wird, in der Erwägung, dass es wichtig ist, Schriftstücke in Verwaltungssachen, die im Ausland zugestellt werden sollen, den Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen – sind wie folgt übereingekommen: