ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG JERSEYS ÜBER DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH IN STEUERSACHEN
(BGBl. III 107/2013)
In Anerkennung des Wunsches der Regierung Österreichs und der Regierung Jerseys (der Vertragsparteien), den Informationsaustausch in Steuersachen zu verbessern und zu erleichtern;

