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IX. Rechtsweg und Verfahren (Ziehensack)

Ziehensack2. AuflDezember 2022

IX. Rechtsweg und Verfahren

A. Obligatorisches Mahnverfahren

2549
Für die Durchführung des Amtshaftungsverfahrens steht bei Streitwerten bis (derzeit) € 75.000 das (obligatorische) Mahnverfahren zur Verfügung. Geht es also „lediglich“ um Geldersatzbeträge bis einschließlich € 75.000, erfolgt die Geltendmachung mit Mahnklage, welche sodann zur Erlassung des bedingten Zahlungsbefehls führt. Sofern jedoch neben dem Geldersatzbegehren auch ein Feststellungsbegehren erhoben werden muss, bedarf es der aufwändigeren („handgestrickten“) Klagsführung.

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