vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Der Anspruch auf Gewinn

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

6
1. Gewinnermittlung. a) Der nach Abs 1 verteilungsfähige Bilanzgewinn ist mittels eines Jahresabschlusses festzustellen (zum Jahresabschluss § 22 Rn 10 ff). Zuständig für die Aufstellung desselben sind die Geschäftsführer (§ 22 Rn 16). Die Feststellungsbefugnis liegt bei den Gesellschaftern (§ 35 Rn 6).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!