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I. Einführung (Frodl/Kieweler)

Frodl/Kieweler1. AuflMai 2015

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Am 27.7.2012 wurde die Verordnung (EU) Nr 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (Erbrechtsverordnung, EuErbVO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.11ABl 2012 L 201/107. Damit wurden lang andauernde Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14.10.200922Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, KOM (2009) 154 endg. abgeschlossen. Schon auf der Tagung der EU-Justizminister am 13./14.12.2011 in Brüssel war eine weitgehende Einigung über den Text erzielt worden.33S nur A.-Z. Steiner, NZ 2012, 105. Die Grundlage für die Verabschiedung der Verordnung bildete nicht mehr der Verordnungsvorschlag selbst, sondern eine wesentlich modifizierte Fassung, die auf zwei Berichte des Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Kurt Lechner, zurückgeht. Die vom Europäischen Parlament am 13.3.201244Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (COM[2009]0154 – C7-0236/2009 – 2009/0157[COD]). und vom EU-Ministerrat am 8.6.2012 angenommene Fassung entspricht nahezu wörtlich dem zweiten, von Berichterstatter Lechner am 22.2.2012 vorgelegten, Bericht.55 Rechberger in Nowak/Fökehrer, EU-Justizagenda 2020, 3 f.

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