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Gibraltar (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgJuli 2010

Seite 1

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND GIBRALTAR ÜBER DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH IN STEUERSACHEN

(BGBl III 35/2010)

In Anerkennung der Tatsache, dass Österreich und Gibraltar (die „Vertragsparteien“) anerkennen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften bereits die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen in Steuerstrafsachen vorsehen,

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