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Finnland

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgNovember 2011

Seite 1

ÜBEREINKOMMEN vom 26. Juli 200011Da die Mitteilungen gem Art 29 Abs 1 des Übereinkommens am 20. Dezember 2000 bzw am 3. Jänner 2001 abgegeben wurden, ist das Übereinkommen mit 1. April 2001 in Kraft getreten.zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

(BGBl III/42/2001 idF BGBl III 159/2011)

Die Republik Österreich und die Republik Finnland,

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