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FILMFÖRDERUNGSGESETZ (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN89. LfgJuni 2023

BUNDESGESETZ VOM 25. NOVEMBER 1980 ÜBER DIE FÖRDERUNG DES ÖSTERREICHISCHEN FILMS (FILMFÖRDERUNGSGESETZ) 2011(Auszug)

BGBl 557 idF BGBl I 34/1998, I 170/2004 und I 81/2014

§ 17 (1) Die Tätigkeit des Filminstitutes gilt als Betätigung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff. der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwaltungsabgaben befreit.

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