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BG VOM 18. FEBRUAR 1982 ÜBER DIE ERRICHTUNG UND VERWALTUNG VON BETEILIGUNGSFONDS (BETEILIGUNGSFONDSGESETZ) (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgApril 2005

Seite 18

BGBl 111 idF d 2. AbgÄG 1987, BGBl 312 u BGBl I 97/2001

1. Hauptstück

§ 1 Ein Beteiligungsfonds ist ein in einem eigenen Rechnungskreis zusammengefaßtes Vermögen im Eigentum einer Beteiligungsfondsgesellschaft im Sinne des § 3, das durch die Ausgabe von Genußscheinen gemäß § 6 finanziert wird und dem Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen gemäß § 14 dient.

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