Seite 1EU-ZINSRICHTLINIE: ABKOMMEN MIT DEN ABHÄNGIGEN ODER ASSOZIIERTEN GEBIETEN
Die EU-Zinsrichtlinie (RL 2003/48/EG des Rates vom 3. 6. 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen) sieht zwischen den Mitgliedstaaten der EU einen automatischen Informationsaustausch hinsichtlich der Sparzinsen vor, die an Ansässige eines anderen Mitgliedstaates gezahlt werden. Österreich, Belgien und Luxemburg wurde zugestanden, während einer Übergangsperiode nur einen Quellensteuerabzug vorzunehmen.

