Einheitliche Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI – Anhang E zum Übereinkommen), BGBl. Nr. 225/1985, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 122/2006 Mitgliedsstaaten: siehe CIM 1999
Die CUI gelten sowohl für grenzüberschreitende Transporte, die der CIM 1999 unterliegen, als auch für Binnentransporte in Österreich, die dem Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz unterliegen (§ 31 EisbBFG).
