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CUV

Schütz/Schärmer/Miskovez/Reiter-Werzin11. LfgMärz 2023

Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV – Anhang D zum Übereinkommen), BGBl. Nr. 225/1985.

Die sogenannten CUV gelten sowohl für grenzüberschreitende Transporte, die der CIM 1999 unterliegen, als auch für Binnentransporte in Österreich, die dem Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz unterliegen (§ 30 EisbBFG).

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