Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV – Anhang D zum Übereinkommen), BGBl. Nr. 225/1985.
Die sogenannten CUV gelten sowohl für grenzüberschreitende Transporte, die der CIM 1999 unterliegen, als auch für Binnentransporte in Österreich, die dem Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz unterliegen (§ 30 EisbBFG).
