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CUI

Schütz/Schärmer/Miskovez/Reiter-Werzin11. LfgMärz 2023

Einheitliche Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI – Anhang E zum Übereinkommen), BGBl. Nr. 225/1985, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 122/2006 Mitgliedsstaaten: siehe CIM 1999

Die CUI gelten sowohl für grenzüberschreitende Transporte, die der CIM 1999 unterliegen, als auch für Binnentransporte in Österreich, die dem Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz unterliegen (§ 31 EisbBFG).

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