vorheriges Dokument
nächstes Dokument

cg. Steuerschuldner

Arnold2. AuflNovember 2009

II/143
Steuerschuldner ist bei Vereinigung aller Anteile in einer Hand (§ 1 Abs 3 Z 1 und 2 GrEStG), nicht aber auch bei Übertragung aller Anteile (§ 1 Abs 3 Z 3 und 4 GrEStG) derjenige, in dessen Hand die Anteile vereinigt werden (§ 9 Z 3 lit a GrEStG). Bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen sind Steuerschuldner die Beteiligten (§ 9 Z 3 lit b GrEStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte