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C. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Tanzer2. AuflNovember 2009

I/77
Das Körperschaftsteuerrecht kennt im Grundsätzlichen zwei Arten der beschränkten Steuerpflicht:

Die funktionell beschränkte Steuerpflicht; sie betrifft sämtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie all jene inländischen Körperschaften, die entweder nach § 5 KStG oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht befreit sind (§ 1 Abs 3 Z 2 und 3 KStG).

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