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1. Arten und Erscheinungsformen der funktionell beschränkten Steuerpflicht bei Stiftungen

Tanzer2. AuflNovember 2009

I/78
Inländische Stiftungen sind nur in zwei Fällen funktionell unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig:

Als (steuerrechtlich) eigennützige Regularstiftungen;als eigennützige PSG-Stiftungen, die nicht den Anforderungen des § 13 Abs 1 erster Satz KStG entsprechen, bei denen zumal Treuhandverhältnisse nicht aufgedeckt oder Stiftungs-(Zusatz-)Urkunden dem zuständigen Finanzamt nicht vorliegen.

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