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Art. 82 DSGVO (Moos/Schefzig)

Moos/Schefzig4. AuflOktober 2021

(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

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