vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 4 Abs 1 Nr 37 (John/Prouza)

John/Prouza3. LfgApril 2025

Nr 37: Kontrolle*)*) Die Kommentierung gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder und bindet die EZB sowie die CCP Austria in keiner Weise.

1. Allgemeines und Historisches

1
Art 4 Abs 1 Nr 37 CRR enthält die Legaldefinition des Begriffes „Kontrolle“. Danach ist Kontrolle das Verhältnis zwischen einem Mutter- und einem Tochterunternehmen iSd Art 22 der Bilanz-RL 201311 Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl L 2013/182, 19. (Fall 1) oder der Rechnungslegungsstandards, die gemäß der IAS-VO22 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl L 2002/243, 1. für ein Institut gelten (Fall 2), oder ein vergleichbares Verhältnis zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Unternehmen (Fall 3). Der Kontrollbegriff des Art 4 Abs 1 Nr 37 CRR ist damit ein sehr weiter, denn er umfasst nicht nur Kontrolle im klassischen Sinn, sondern auch andere Beherrschungsverhältnisse (zB einheitliche Leitung). Zweck der Legaldefinition ist es, dem Kont

Seite 1

rollbegriff für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden.33 Siehe dazu auch Art 4 Allgemeines, Rz 2. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH44 EuGH 30.3.2023, Rs C-651/21 , М. Ya. M., Rz 41; EuGH 20.4.2023, Rs C-580/21 , EEW Energy from Waste Großräschen GmbH/MNG Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH, Rz 23; EuGH 26.10.2023, verb Rs C-207/22 , C-267/22 und C-290/22 , Lineas – Concessões de Transportes SGPS SA ua, Rz 53. ist, dass Vorschriften, die für die Ermittlung ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der MS verweisen, autonom und daher in sämtlichen MS gleich auszulegen sind. Das trifft grundsätzlich auch auf den Kontrollbegriff des Art 4 Abs 1 Nr 37 zu (siehe aber auch Rz 26).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!