Nr 37: Kontrolle*)
1. Allgemeines und Historisches
Art 4 Abs 1 Nr 37 CRR enthält die Legaldefinition des Begriffes „Kontrolle“. Danach ist Kontrolle das Verhältnis zwischen einem Mutter- und einem Tochterunternehmen iSd Art 22 der Bilanz-RL 20131 (Fall 1) oder der Rechnungslegungsstandards, die gemäß der IAS-VO2 für ein Institut gelten (Fall 2), oder ein vergleichbares Verhältnis zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Unternehmen (Fall 3). Der Kontrollbegriff des Art 4 Abs 1 Nr 37 CRR ist damit ein sehr weiter, denn er umfasst nicht nur Kontrolle im klassischen Sinn, sondern auch andere Beherrschungsverhältnisse (zB einheitliche Leitung). Zweck der Legaldefinition ist es, dem KontSeite 1

